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Auskunft nach dem Teledienstgesetz
(Ausfertigungsdatum: 22. Juli 1997; Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1
und 4 Abs. 1 G v. 14.12.2001 I 3721; Umsetzung der EGRL 31/2000 (CELEX
Nr: 300L0031) vgl. G v. 14.12.2001 I 3721)
Der Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über rechtliche
Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
(Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) beschlossen und am 21.
Dezember 2001 in Kraft gesetzt.
Geändert und an europäisches Recht angepasst wurde insbesondere
das Teledienstegesetz (TDG) vom 22.07.1997. Dieses Gesetz
regelt die Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen,
wozu das Gesetz schon die bloße Präsentation von
Dienstleistungen im Internet zählt.
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstgesetz
(insbesondere §6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert und an das
europäische
Recht angepasst wurde. Es regelt Informationspflichten für Anbieter von
Teledienstleistungen, zu denen auch die bloße Präsentation
von Dienstleistungen im Internet zählt.
Zur Erfüllung der Informationspflicht werden folgende Angaben
hinterlegt:
Adresse:
Firma Your Special Design
Inh. A. Krenzer
Lupinenweg 2
36041 Fulda
info@your-special-design.de
Fon: 0661 55455
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